Corona-Schnelltests
- zertifizierter Schnelltest für Selbstzahler nur 5,00€!
- kostenfreie Schnelltests nach §4a für symptomfreie Bürger (Gründe siehe unten)
- auch mit Symptomen: kostenfreie PCR-Abstriche nach §4b (Bestätigungsdiagnostik nach pos. Schnelltest)
-kostenfreie PCR-Abstriche nach §4 Abs. 1 Nr. 1 u.2 TestV (für Reha-, Kur- und Klinikaufnahme)
Unsere Testzeitenohne Terminvereinbarung:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Sa. 9:00 -12:00 Uhr
So. u. Feiertag 12:00 - 14:00 Uhr
Benötigen Sie ausnahmsweise nachmittags (15:00-17:00 Uhr / nicht mittwochs) einen Test, melden Sie sich bitte in der Apotheke!
Bitte digital registrieren unter:
https://osterfeld.testzentrum.cc
Achtung: Alle Tests finden auf der Rückseite des Gebäudes statt, die Apotheke muss vorher nicht betreten werden!
Wir stellen Ihnen das „digitale Genesenenzertifikat“ nach positivem PCR-Test aus!
Wenn möglich bringen Sie Belege für Ihren Testanlass mit
Weitere Information zu den neuen Regelungen finden Sie auf den Seiten des Gesundheitsministeriums.
Bürgertestergebnis auch digitalmöglich! Einfach registrieren und mit QR-Code einchecken!
https://osterfeld.testzentrum.cc
Schnelltests auch als Speichel- oder Spucktest - auf Wunsch ohne "Stäbchen"
Wenn sie vermuten, dass Sie „positiv“ checken Sie bitte digital ohne Termin ein!
https://osterfeld.testzentrum.cc
Melden Sie sich auf der Gebäuderückseite und betreten Sie auf keinen Fall die Apotheke!!
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf kostenfreie Testungung gemß TestV § 4a:
- Besucher:innen und Behandelte oder Bewohner:innen in unter anderem folgenden Einrichtungen:
-
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI